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   BSG, 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B   

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BSG, 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B (https://dejure.org/2015,33060)
BSG, Entscheidung vom 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B (https://dejure.org/2015,33060)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - B 13 R 304/15 B (https://dejure.org/2015,33060)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B
    Ein - wie der Kläger - in der Berufungsinstanz bereits anwaltlich vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B
    Denn nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Nr. 31 S 52).
  • BSG, 05.02.2015 - B 13 R 372/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag im Rahmen eines

    Auszug aus BSG, 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B
    Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge können nicht dadurch umgangen werden, dass der Vorhalt unzureichender Sachaufklärung in der Gestalt einer Gehörsrüge geltend gemacht wird (Senatsbeschlüsse vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - Juris RdNr 15 und vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 12).
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B
    Wenn der Kläger ohne nähere inhaltliche Ausführungen meint, das LSG habe eine medizinische Sachkunde angenommen, die es nicht besitze, verkennt er, dass die vom Berufungsgericht vorgenommene Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Gutachtensergebnissen zur Beweiswürdigung selbst und damit zu den Kernaufgaben der Tatsacheninstanzen gehört (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 8).
  • BSG, 03.12.2012 - B 13 R 351/12 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BSG, 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B
    Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge können nicht dadurch umgangen werden, dass der Vorhalt unzureichender Sachaufklärung in der Gestalt einer Gehörsrüge geltend gemacht wird (Senatsbeschlüsse vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - Juris RdNr 15 und vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2015 - L 10 R 719/10
    Auszug aus BSG, 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B
    L 10 R 719/10 (LSG Niedersachsen-Bremen).
  • BSG, 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweisantrag - sachverständiger

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger damit hinreichend präzise einen bis zuletzt von ihm durch Hinweis zu Protokoll aufrechterhaltenen oder aber im Urteil des LSG wiedergegebenen Beweisantrag bezeichnet hat (zu diesem Erfordernis s BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 22.10.2015 - B 13 R 304/15 B - JurionRS 2015, 29489 RdNr 8 f) .
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